Ihr Energieausweis

 

 

Seit 1. Dezember 2012 gilt das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012). Wie bisher müssen Verkäufer, Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten einen aktuellen Energieausweis vorlegen. Die Neuregelungen betreffen vor allem folgende Punkte:



  • In Immobilieninseraten muss bereits über den energietechnischen Zustand des Gebäudes informiert werden. Die Anzeige muss den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angeben.


  • Bei unterlassener Vorlage oder Aushändigung des Energieausweises treten gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen ein.


  • Bei Verstoß gegen die Pflichten gelten neue Verwaltungsstrafbestimmungen bis zu einer Höhe von EUR 1.450 je Objekt.


  • Alle Ausnahmebestimmungen sind nun bundeseinheitlich geregelt.

Gehen Sie auf Nummer Sicher!

Als Ingenieurbüro für Elektrotechnik sind wir zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt. Wir haften dem Käufer oder Mieter gegenüber unmittelbar für die Richtigkeit der von uns durchgeführten Prüf- und Messungsarbeiten. Die angegebenen Kennzahlen in einem vorgelegten Energieausweis gelten unter Berücksichtigung der bei ihrer Ermittlung unvermeidlichen Bandbreiten als bedungene Eigenschaft im Sinne des allgemeinen Gewährleistungsrechts.

Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und sorgen durch professionelle Prüfarbeiten für korrekte Ergebnisse. Ein nach aktuellen Kriterien erstellter Energieausweis behält über 10 Jahre seine Gültigkeit.
Nähere Informationen zu den Rechtsgrundlagen und Informationen von öffentlichen Stellen finden Sie unter den folgenden Links:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210400.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis
Rechtlicher Hintergrund zum Energieausweis (Auszug):

Normlich geregelt ist der Energieausweis in der ÖNORM H 5055 – Energieausweis für Gebäude

Siehe auch: Energiestandard-Kategorien A++ bis G laut Energieausweis. [6]

In Österreich sind für die Energieausweiserstellung folgende Normen nötig:

  • ÖNORM B 8110-1 Wärmeschutz im Hochbau – Teil 1: Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes  von Gebäuden/Gebäudeteilen – Heizwärmebedarf und Kühlbedarf
  • B 8110-2 Wärmeschutz im Hochbau – Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz
  • B 8110-3 Wärmeschutz im Hochbau – Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse
  • B 8110-5 Wärmeschutz im  Hochbau – Teil 5: Klimamodell und Nutzungsprofile
  • B 8110-6 Grundlagen und Nachweisverfahren Heizwärmebedarf und Kühlbedarf
  • H 5056 – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Heiztechnik-Energiebedarf
  • H 5057 – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Raumlufttechnik-Energiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • H 5058 – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Kühltechnik-Energiebedarf
  • H 5059 – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Beleuchtungsenergiebedarf